Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde, wir können deshalb keine Haftung dafür
übernehmen. Die Angebote werden jedoch nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend
und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Weitergabe an Dritte
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger (Auftraggeber) persönlich bestimmt,
vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns
Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.
3. Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits
bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich unter exakter Angabe der Quelle mitzuteilen.
Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt die vereinbarte
Provision zu zahlen.
4. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein
Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch
Mitursächlichkeit.
Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er
über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren
Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft
wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen
Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprüngliche Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete,
Erbbaurecht statt Kauf)
Der Provisonsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Vertrag mit einer anderen Partei zustande kommt, die
mit dem Auftraggeber in einem besonders engen persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis
steht. Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Auftraggeber das Objekt nicht allein erwirbt, sondern
wenn dies im Zusammengehen mit anderen geschieht oder wenn er dieses Objekt für andere sucht.
5. Berechnungsgrundlage der Provision
Die Provision ist für das jeweilige Objekt ausgewiesen und berechnet sich auf Grundlage des von uns
veröffentlichten Kaufpreises. Führt eine Verkaufsverhandlung zwischen einem Verkäufer und dem
Kaufinteressenten zu dem Erfolg, dass der realisierte Kaufpreis herabgesetzt wurde, so entsteht der
Anspruch der Provision in Höhe der durch uns bei Nachweis des Kaufobjektes ausgewiesenen Provision.
Grundsätzlich entsteht der Anspruch der Provision gegen den Käufer, es sei denn, es wurde eine andere
Vereinbarung schriftlich getroffen.
6. Rechtsgrundlage der Provision
Der Anspruch auf Provision begründet sich auf § 653 BGB.
7. Gewähr für Angaben
Die Angaben stammen vom jeweiligen Eigentümer oder Verkäufer bzw. Bauträger. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden.
8. Fälligkeit der Provision
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist sofort bei
Vertragsabschluß ohne jeden Abzug fällig. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von mindestens
4 % über dem Leitzins der Bundesbank fällig.
9. Uns zum Verkauf oder Vermietung angebotene Objekte
Grundsätzlich gilt, daß uns bei zur Vermietung oder zum Verkauf angebotenen Objekten vom Anbieter (Eigentümer, Vermieter oder Bauträger etc.) sorgfältige Angaben im Hinblick auf Wohn- und Nutzflächen, Grundstücksgröße, Baujahr, baulichen Zustand und eventuelle Mängel zu machen sind. Insbesondere müssen ggf. Angaben über Wohn- und Nutzflächen überprüft und vor Verkauf oder Vermietung neu berechnet werden, sofern dem Anbieter hierüber keine zuverlässigen Daten vorliegen. Hierfür anfallende Kosten hat der anbietende Eigentümer, Vermieter oder Bauträger zu tragen. AllGrund Ltd. übernimmt insoweit keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenbach am Main.


