Maklergebühren bzw. Courtage,
die vom Mieter zu zahlen ist
Möblierte Wohnungen oder Häuser
Für möblierte Wohnungen oder Häuser sind vom Mieter folgende Courtagesätze an den Makler zu entrichten:
Mietdauer unter sechs Monaten: 1.19 Monatsmieten incl. 19% MWSt.
Mietdauer von sechs bis zwölf Monaten: 1.79 Monatsmieten incl. 19% MWSt.
Mietdauer länger als ein Jahr: 2.38 Monatsmieten incl. 19% MWSt.
Wenn die ursprüngliche Mietzeit verlängert wird, so ist die Differenz zu zahlen sobald die Verlängerung in Kraft tritt.
Wenn eine Wohnung oder ein Haus im Gemeinschaftsgeschäft zwischen AllGrund und einem anderen Makler angemietet wird, so kann unabhängig von der Mietdauer die Courtage 2.38 Monatsmieten incl. 19% MWSt. betragen.
Unmöblierte Wohnungen oder Häuser
Die vom Mieter zu zahlende Courtage beträgt in diesem Fall 2,38 Nettomonatsmieten (Kaltmieten) incl. 19% MWSt.
Für Besichtigungen wird keine Gebühr erhoben.
Die Courtage ist mit Ungterschrift unter den Mietvertrag fällig und verdient.
Jegliche Courtage wird von der Maklerfirma in Rechnung gestellt. Bitte teilen Sie uns daher rechtzeitig die korrekte Rechnungsanschrift mit.
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